Strafrecht
Im Bereich des Strafrechts vertrete ich Sie, wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat verdächtigt werden. In solchen Fällen haben Sie eine Vorladung zur Polizei oder gegebenenfalls bereits eine Anklageschrift mit einer Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin erhalten.
Aber auch wenn Sie zu schnell gefahren oder geblitzt worden sind und der Fahrerlaubnisentzug droht, kann es ratsam sein, sich an einen Strafverteidiger zu wenden.
Der Verteidiger steht als selbständiges und unabhängiges Organ der Rechtspflege neben der Staatsanwaltschaft und den Gerichten. Insofern hat der Beschuldigte bereits zu Beginn eines Verfahrens, also auch schon wenn gegen ihn Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird, das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen bzw. einen solchen beiordnen zu lassen.
Vor alledem gilt es aber im Rahmen von Strafverfahren, das zunächst Wichtigste zu beachten:
Ihr Recht zu schweigen!!!
Vereinbaren Sie einen Termin in meinem Büro, damit wir nach Einsicht in die Ermittlungsakte die bestmöglichste Verteidigung für sie erarbeiten können.
Ich vertrete Sie u. a. in den Bereichen:
· des allgemeinen Strafrechts (Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl, Kapitaldelikte etc.)
· des Jugendstrafrechts
· des Betäubungsmittelstrafrechts
· Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
· Computer- und Internetstrafrecht
sowie Opferschutz
Opferschutz
Im Rahmen des Opferschutzes biete ich Ihnen rechtliche Beratung und Hilfestellung bei der Abwehr von Gewalt an.
Der Begriff der Gewalt umfasst dabei nicht ausschließlich die physische Einwirkung auf den Körper sondern beinhaltet zudem auch psychische Gewalt.
Solche müssen beispielsweise Opfer von sog. Stalking und Opfer häuslicher Gewalterleiden.In derartigen Fällen gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, diese Arten von Gewalt abzuwehren und zu beenden.
Zudem gehören auch Nebenklageverfahren und die Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz in den Bereich des Opferschutzes, in deren Zusammenhang die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ermöglicht wird. Diese Verfahren können in der Zwischenzeit innerhalb des Strafverfahrens geführt werden und ersparen dem Opfer auf diese Weise weitere Gerichtsverfahren.
Leider gibt es häufig auch besonders akute Fälle, in denen unter Umständen eine Gefahr für Leib und/oder Leben des Opfers besteht. Gerade in derartigen Fällen sollte so schnell wie möglich Kontakt zur Polizei, zum Weißen Ring oder eben zu einem Anwalt aufgenommen werden. Ich unterstütze Sie, bei der Möglichkeit, kurzfristig eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Gericht zu erwirken, damit dem Täter ggf. ein sofortiges Kontaktverbot auferlegt werden kann.
Rufen Sie mich gern an, damit wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die beste Lösung für Sie finden können.