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Opferschutz

Im Rahmen des Opferschutzes biete ich Ihnen rechtliche Beratung und Hilfestellung bei der Abwehr von Gewalt an.

Der Begriff der Gewalt umfasst dabei nicht ausschließlich die physische Einwirkung auf den Körper sondern beinhaltet zudem auch psychische Gewalt.

Solche müssen beispielsweise Opfer von sog. Stalking und Opfer häuslicher Gewalterleiden.In derartigen Fällen gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten, diese Arten von Gewalt abzuwehren und zu beenden.

Zudem gehören auch Nebenklageverfahren und die Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz in den Bereich des Opferschutzes, in deren Zusammenhang die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ermöglicht wird. Diese Verfahren können in der Zwischenzeit innerhalb des Strafverfahrens geführt werden und ersparen dem Opfer auf diese Weise weitere Gerichtsverfahren.

Leider gibt es häufig auch besonders akute Fälle, in denen unter Umständen eine Gefahr für Leib und/oder Leben des Opfers besteht. Gerade in derartigen Fällen sollte so schnell wie möglich Kontakt zur Polizei, zum Weißen Ring  oder eben zu einem Anwalt aufgenommen werden. Ich unterstütze Sie, bei der Möglichkeit, kurzfristig eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Gericht zu erwirken, damit dem Täter ggf. ein sofortiges Kontaktverbot auferlegt werden kann.

Rufen Sie mich gern an, damit wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch die beste Lösung für Sie finden könn

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