Familienrecht
Das Familienrecht umfasst zum einen die Beratung im Hinblick auf Trennung und Scheidung, also die Verhältnisse der Eheleute untereinander, als auch die Verhältnisse von nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder auch eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Diesbezüglich berate ich Sie u. a. im Hinblick auf die Gestaltung von Eheverträgen, zum Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung.
Zum anderen schließt das Familienrecht auch die Verhältnisse zwischen Eltern/Großeltern und Kindern mit ein. Lediglich beispielhaft seien hier das Sorge- und Umgangsrecht genannt.
Grundsätzlich ist es möglich und häufig auch notwendig, diese Rechte gerichtlich geltend zu machen. Dennoch sollte in einem solch sensiblen Bereich zunächst geschaut werden, ob es nicht gegebenenfalls außergerichtliche Möglichkeiten gibt, die jeweiligen Konflikte zu lösen und damit einen für alle Beteiligten manchmal nicht nur kostengünstigeren, sondern auch gegebenenfalls konfliktärmeren Weg zu gehen.
Kontaktieren Sie mich gern frühzeitig, damit wir gemeinsam eine für Sie möglichst zufriedenstellende Lösung finden können.