Willkommen bei der Kanzlei Schenke

Ihre Partnerin für Straf- und Familienrecht. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre rechtlichen Möglichkeiten klären. Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch.

Vereinbaren Sie ein Erstgespräch indem Sie uns ihren Fall erläutern. Wir prüfen Ihr Anliegen sorgfältig und besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Erstgespräch

Sie können auf uns zählen

Wir lassen Sie
nicht alleine.

Ihre Partner für Straf- und Familienrecht. Als Fachanwältin für Strafrecht und erfahrene Anwältin im Familienrecht begleite ich Sie mit fachlicher Kompetenz und Einfühlungsvermögen durch Ihre rechtlichen Herausforderungen. Wir nehmen uns Zeit, für Sie und mit Ihnen die bestmögliche Lösung zu finden.

Strafrecht
Familienrecht
Opferschutz

Unsere RechtsgebiEte

Kompetenz und Fachwissen im Straf- und Familienrecht

Im Recht bestehen methodisch zusammenhängende und untereinander nicht immer trennscharf abgegrenzte Themenbereiche, die sogenannten Rechtsgebiete. Diese einzelnen Fachbereiche des Rechts unterscheiden sich durch ihre verschiedenen Regelungsbereiche und die ihnen zugrundeliegenden Rechtsprinzipien.

Fachanwältin für Strafrecht

Als Fachanwältin im Strafrecht vertrete ich Sie, wenn Sie als Beschuldigter einer Straftat verdächtigt werden. In solchen Fällen haben Sie eine Vorladung zur Polizei oder gegebenenfalls bereits eine Anklageschrift mit einer Ladung zu einem Hauptverhandlungstermin erhalten.

Weitere Infos

Familienrecht

Im Familienrecht berate ich Sie zu sämtlichen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer Trennung und Scheidung sowie im Bereich des Sorge- und Umgangsrecht die Kinder betreffend.

Weitere Infos

Opferschutz

Zudem vertrete ich Sie als Fachanwältin im Strafrecht auch Zeuge/Opfer im gesamten Strafverfahren.

Weitere Infos

Über Julia Schenke

Von Mensch zu Mensch.

Ich wurde in Niedersachsen geboren, bin verheiratet und habe 2 Kinder.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück und Lausanne arbeitete ich zunächst in
Hamburg und Bayern ausschließlich im Bereich des Straf- und Familienrechts. Zudem erwarb ich den
Fachanwaltstitel im Strafrecht.

Im Jahr 2015 gründete ich die Kanzlei Schenke in Schneverdingen.

Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich zudem als Autorin bei C.H. Beck Verlag im Bereich des Verkehrsstrafrechts tätig.

Unser Standorte

Von Hamburg bis Bremen

Standort Schneverdingen

Pappelallee 1

29640 Schneverdingen

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Standort Ottersberg

Quelkhorner Landstraße 19
28870 Ottersberg

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Kosten & Downloads

Die Kosten Ihrer Beratung.

Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und abhängig von der Art und dem Umfang der Tätigkeit soweit nicht etwas anderes zwischen Ihnen und dem Rechtsanwalt vereinbart wird.

Für eine Erstberatung fallen Kosten in Höhe von 190,00€ zzgl. Umsatzsteuer an. Diese Gebühr findet selbstverständlich bei einer weitergehenden Tätigkeit meinerseits Verrechnung.

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, so haben Sie die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Einen Vordruck des entsprechenden Antrages finden Sie unten zum Download. Sofern Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, beträgt der von Ihnen für eine Beratung zu zahlender Eigenanteil lediglich 15,00 €.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, bringen Sie gerne den entsprechenden Versicherungsschein zum Besprechungstermin mit.

Beratungshilfeantrag

Zu Ihrem Termin bringen Sie dann bitte den Beratungshilfeschein mit.

Download

Verfahrenskostenhilfe

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, Sie können die Kosten nicht tragen und sind nicht rechtsschutzversichert, kommt die Gewährung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Download

Hinweise zur Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen, informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe.

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Widerrufsbelehrung

Laden Sie hier das Dokument zur Widerrufsbelehrung herunter. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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